Nächste Mitgliederversammlungen/ Ortsparteitag:
Am Samstag 18. Februar 2023 um 09.00 Uhr findet unsere FDP Ortsparteitag in unserm Versammlungsort die Gaststätte "Am Dorfanger" in Nieder Neuendorf statt!
Es wird ein neuer Vorstand gewählt.
FDP Stadtverband Hennigsdorf ∙ Vorsitzender ∙ Am Oberjägerweg 61 ∙ 16761 Hennigsdorf
Hennigsdorf, den 07. 01.2023
Einladung
zum Ortswahlparteitag
Namens des Ortsvorstandes des FDP-Stadtverbandes Hennigsdorf lade ich
für Samstag den 18.Februar 2023 um 09:00 Uhr
In die Gaststätte „Am Dorfanger“
in Hennigsdorf/ OT Nieder Neuendorf (03302 / 80 14 20)
zum Ortsparteitag ein.
Folgende Tagesordnung wird vorgeschlagen:
1. Eröffnung der Versammlung durch den Ortsvorsitzenden
2. Feststellung der Stimmberechtigungen und der ordnungsgemäßen Einladung
3. Wahl des Versammlungsleiters und des Schriftführers
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Politischer Rechenschaftsbericht des Ortsvorstandes und des Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Hennigsdorfer Stadtparlament mit anschließender Aussprache und politischer Entlastung des Vorstandes.
6. Finanzbericht durch den Schatzmeister mit anschließender Aussprache und finanzieller Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2022.
7. Einführung in die nachfolgenden Wahlen und Wahl der Zählkommission
8. Wahlen zum Ortsvorstand:
a) Wahl des Ortsvorsitzenden
b) Wahl des stellvertretenden Ortsvorsitzenden
c) Beschluss über die Zahl der zu wählenden Beisitzer zum Ortsvorstand
d) Wahl der Beisitzer zum Ortsvorstand
9. Beratung der eingereichten Satzungsänderungsanträgen und Anträge
a) Satzungsänderungsantrag Ortsvorstand/ Aufhebung Finanz- und Beitragsordnung u. Änderung Ortssatzung wegen Abgabe Kasse Führung an FDP-Kreisverband OHV
10. Sonstiges
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Bengsch
(Ortsvorsitzender)
PS: Bitte um Beachtung!
Hinweise:
Stimmberechtigt sind nur die Personen, deren Mitgliedschaft im Ortsverband geführt wird. Das Stimmrecht besteht jedoch nicht, wenn das Mitglied mit der Summe der Mitgliedsbeiträge eines Jahres im Verzug ist. In diesem Fall wird das Stimmrecht erst mit dem vollständigen Begleichen der Beitragsschuld wieder erworben. Soll eine Person, die auf der Mitgliederversammlung nicht anwesend ist, zur Wahl für ein Amt vorgeschlagen werden, ist dazu erforderlich, dass zur Mitgliederversammlung eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt.
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